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	<title>Klage Archive - Akopjan Health</title>
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	<title>Klage Archive - Akopjan Health</title>
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		<title>Schadenersatz &#8211; Schufa &#8211; fehlerhafter Eintrag &#8211; Urteile zum Thema</title>
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		<dc:creator><![CDATA[MaxiBausch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 May 2024 13:26:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Fehlerhafter Schufa-Eintrag: Oberlandesgericht Dresden bestätigt Urteil des Landgerichts Leipzig Schadenersatz war früher ein einfaches Thema: Beule im Auto? Die Reparatur kostet 1.000 Euro. Dann gibt es 1.000 Euro Schadenersatz. In Fällen, in denen der Schaden schlecht messbar ist, wie in Blech, Lack und Arbeitszeit, bricht unter Juristen regelmäßig Streit aus.  Aber welche Konsequenzen lösen fehlerhafte [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://akopjan-health.de/schadenersatz-schufa-fehlerhafter-eintrag-urteile-zum-thema/">Schadenersatz &#8211; Schufa &#8211; fehlerhafter Eintrag &#8211; Urteile zum Thema</a> erschien zuerst auf <a href="https://akopjan-health.de">Akopjan Health</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3>Fehlerhafter Schufa-Eintrag: Oberlandesgericht Dresden bestätigt Urteil des Landgerichts Leipzig</h3>
<p>Schadenersatz war früher ein einfaches Thema: Beule im Auto? Die Reparatur kostet 1.000 Euro. Dann gibt es 1.000 Euro Schadenersatz. In Fällen, in denen der Schaden schlecht messbar ist, wie in Blech, Lack und Arbeitszeit, bricht unter Juristen regelmäßig Streit aus.  Aber welche Konsequenzen lösen fehlerhafte Schufa-Einträge bei den Betroffenen aus? <span id="more-3339"></span></p>
<p>Ein rechtswidriger Schufa-Eintrag kann zu einer immateriellen Entschädigung von 1.500 Euro führen, wie es durch Art. 82 Abs. 1 DSGVO geregelt ist. Die Bemessung des immateriellen Schadensersatzes basiert auf Faktoren, die im Erwägungsgrund 146 der DSGVO genannt werden. Ein falscher Schufa-Eintrag bedeutet Ängste, Stress, Komfort- und Zeiteinbußen und die potenzielle Stigmatisierung beziehungsweise Rufschädigung. Dann soll es nach der Datenschutzgrundverordnung Schadenersatz geben.</p>
<p>Am 29. August 2023 bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden das Urteil des Landgerichts (LG) Leipzig, welches einem Betroffenen eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1.500 Euro aufgrund eines fehlerhaften Schufa-Eintrags zugesprochen hatte (Aktenzeichen 4 U 1078/23). Dieser Fall beleuchtet die erheblichen Auswirkungen eines Schufa-Fehleintrags und die rechtlichen Konsequenzen gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).</p>
<h2>Sachverhalt zum Verfahren gegen Schufa-Fehleintrag – Bank wirft Kunden raus</h2>
<p>Der Betroffene erlitt schwerwiegende Nachteile durch einen grob fahrlässigen Fehleintrag in seiner Schufa-Akte. Der Eintrag, der etwa sechs Monate lang gespeichert wurde, führte dazu, dass seine Bank den Dispokredit schrittweise kürzte und schließlich sein Girokonto kündigte. Diese finanziellen Einschränkungen und die resultierenden Unannehmlichkeiten betrafen den Betroffenen erheblich.</p>
<h2>Verletzung der DSGVO</h2>
<p>Bekanntlich gilt Europarecht und Europa liebt den Datenschutz. Ein fehlerhafter Schufa-Eintrag stellt eine Verletzung der DSGVO dar. Gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, die durch eine Verletzung dieser Verordnung einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet, Anspruch auf Schadensersatz. In diesem Fall machte der Betroffene vor dem LG Leipzig einen Anspruch auf Entschädigung geltend.</p>
<h2>Urteil des Landgerichts Leipzig</h2>
<p>Das LG Leipzig erkannte die Schwere der durch den fehlerhaften Schufa-Eintrag verursachten Nachteile und sprach dem Kläger einen Schadensersatz von 1.500 Euro zu. Das Gericht stellte fest, dass die grobe Fahrlässigkeit der Schufa bei der Speicherung des fehlerhaften Eintrags und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Betroffenen einen erheblichen Verstoß gegen die DSGVO darstellen.</p>
<h2>Bestätigung durch das OLG Dresden</h2>
<p>Das OLG Dresden bestätigte mit seinem Beschluss vom 29.08.2023 die Entscheidung des LG Leipzig. Damit wurde klargestellt, dass der Betroffene zu Recht eine Entschädigung für den erlittenen Schaden erhielt. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes und die Rechte der Betroffenen auf Entschädigung bei Verstößen gegen die DSGVO.</p>
<h2>Bedeutung des Urteils</h2>
<p>Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für die Praxis der Schufa und anderer Auskunfteien. Es verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung und Korrektur von Einträgen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ferner stärkt es die Rechte der Verbraucher und deren Schutz vor unrechtmäßigen Einträgen und deren Auswirkungen auf die finanzielle Situation.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Der Fall des fehlerhaften Schufa-Eintrags und die daraus resultierende Entschädigungszahlung von 1.500 Euro betonen die Wichtigkeit der DSGVO und die Verpflichtung der Auskunfteien zur korrekten Datenverarbeitung. Das Urteil des OLG Dresden bestätigt die Entscheidung des LG Leipzig und stellt sicher, dass die Rechte der Betroffenen bei Datenschutzverletzungen gewahrt bleiben. Andere Gerichte urteilen ähnlich. <strong>Urteil des LG Mainz (2021)</strong>: In einem Fall, bei dem ein Schufa-Eintrag aufgrund einer nicht erhaltenen Rechnung erfolgte, sprach das Landgericht Mainz dem Kläger einen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro zu. Der Kläger erlitt erhebliche wirtschaftliche Nachteile, da ihm eine Immobilienfinanzierung und berufliche Kreditkarten aufgrund des falschen Eintrags verweigert wurden​. Die Faktoren Ängste, Stress, Komfort- und Zeiteinbußen sowie potentielle Stigmatisierung und Rufschädigung wurden auch im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.05.2023 (C-300/21) hervorgehoben. Zudem sind die unionsrechtlichen Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität zu berücksichtigen. Für Anwälte und andere Rechtsvertreter bietet dieser Fall eine wichtige Referenz für zukünftige Verfahren im Bereich des Datenschutzrechts.</p>
<p><strong>Über den Autor:</strong></p>
<p>Valentin Markus Schulte ist Student der Rechtswissenschaften und wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte in Berlin. Des Weiteren studierte Valentin Schulte neben seinem Studium der Rechtswissenschaften Volkswirtschaftslehre / Economics und erlangte hier bereits einen Masterabschluss.</p>
<p><b>Kontakt:</b></p>
<p>Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte<br />
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<p>Die Kanzlei Dr. Schulte Rechtsanwalt ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite <a href="http://www.dr-schulte.de/" target="_blank" rel="noopener">www.dr-schulte.de</a>.</p>
<p><b>Pressekontakt:</b></p>
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		<title>Reputationsrecht &#8211; Im Dunkeln munkeln &#8211; Klarnamenspflicht im Internet angezeigt?</title>
		<link>https://akopjan-health.de/reputationsrecht-im-dunkeln-munkeln-klarnamenspflicht-im-internet-angezeigt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[MaxiBausch]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 May 2022 11:46:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ohne Namen und Adresse leider keine Klage möglich. Jemand wird im Internet beleidigt, seine Bilder unberechtigt genutzt oder erlangt andere Ansprüche gegen einen Unbekannten. Wie soll er sich wehren, wenn er den Namen und die Adresse des Täters nicht kennt? Denn ohne diese Daten ist keine Klage möglich. Diskussion zur Klarnamenspflicht?Die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO) geht [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ohne Namen und Adresse leider keine Klage möglich. Jemand wird im Internet beleidigt, seine Bilder unberechtigt genutzt oder erlangt andere Ansprüche gegen einen Unbekannten. Wie soll er sich wehren, wenn er den Namen und die Adresse des Täters nicht kennt? Denn ohne diese Daten ist keine Klage möglich. Diskussion zur Klarnamenspflicht?</strong><span id="more-1772"></span>Die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO) geht wie selbstverständlich davon aus, dass der Vor- und Zuname und eine eine ladungsfähige Adresse vorliegt. Eine Klage wird durch die Zustellung einer Klageschrift erhoben, die den Namen des Beklagten enthalten muss. So verlangt der Bundesgerichtshof (BGH) &#8211; als oberstes Deutsches Zivilgericht -, dass die Adresse des Beklagten in der Klageschrift angegeben worden ist (BGH, 31.10.2000 &#8211; VI ZR 198/99) neben der Adresse muss der Name angeben werden.</p>
<h2>Klarnamenspflicht für Klagen &#8211; Klagen gegen Unbekannt nicht möglich</h2>
<p id="rdnr17" class="ctbl pbif">Rechtlich normiert sind diese Pflichten in § 253 Abs. 2 Nr. 1 der ZPO, wonach die Klageschrift unter anderem die Bezeichnung der Parteien enthalten muss. Gemäß § 130 Nr. 1 ZPO in Verbindung mit § 253 Abs. 4 ZPO, soll in der Klageschrift eine Bezeichnung der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertreter nach Namen, Stand oder Gewerbe und Wohnort erfolgen. Es handelt sich hierbei in der Regel um die Angabe der Namen der Parteien, der Adressen und die Angaben des Prozessvertreters.</p>
<p class="ctbl pbif">Voraussetzung einer im Ausnahmefall entbehrlichen Namensnennung ist, dass die Partei ohne Angabe ihres Namens so klar bezeichnet wird, dass keine Zweifel an ihrer Identität und Stellung aufkommen können und sie sich aus der Parteibezeichnung für jeden Dritten ermitteln lässt (BGH-Beschluss vom 18.09.2018 &#8211; VI ZB 34/17). Im Urteil vom 31.10.2000 stellte der BGH fest: <em>&#8222;Als ladungsfähige Anschrift des Beklagten in der Klageschrift kann auch die Angabe seiner Arbeitsstelle genügen, wenn diese sowie der Zustellungsempfänger und dessen dortige Funktion so konkret und genau bezeichnet werden, dass von einer ernsthaften Möglichkeit ausgegangen werden kann, die Zustellung durch Übergabe werde gelingen (hier: Bezeichnung der beklagten Krankenhausärzte im Arzthaftungsprozess mit Namen und ärztlicher Funktion in einer bestimmten medizinischen Abteilung des Krankenhauses)&#8220; </em>(BGH, 31.10.2000 &#8211; VI ZR 198/99).</p>
<h2>Klagen unter dem Künstlernamen sind zulässig</h2>
<p>Dies gilt nicht für Klageschriften, in denen eine Partei mit ihrem Künstlernamen benannt wird. So stellte der Bundesfinanzhof fest: <em>&#8222;Davon zu unterscheiden ist die Benutzung eines Künstlernamens (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 5 des Bundesmeldegesetzes), denn als Künstlername ist ein vom bürgerlichen Namen abweichender Name zu verstehen, der in bestimmten Lebensbereichen geführt wird und dort anstelle des Familiennamens die Identität und Individualität der Person ausdrückt. (<span class="highlight">Urteil</span> des <span class="zit"><span class="authority"><span class="highlight">Verwaltungsgerichts Hannover</span></span> vom <span class="highlight">27.03.2018</span> &#8211; <span class="highlight">10</span> A <span class="highlight">10810/17</span></span>). Ein Künstlername tritt somit zum bürgerlichen Namen hinzu und ersetzt diesen im Bereich der künstlerischen Betätigung. Er ermöglicht die Feststellung des bürgerlichen Namens.&#8220;</em> (BFH, 18.02.2021 &#8211; III R 5/19).</p>
<h2>Internet verhindert Klagen</h2>
<p>Im Internet agieren viele Schädiger anonym oder verstecken sich hinter <span style="font-weight: 400;">Pseudonymen („nicknames“), um Ihre Identität zu verschleiern. Da eine Identifizierung – wenn überhaupt – nur mit einem erheblichen Ermittlungsaufwand seitens der Strafverfolgungsbehörden erfolgen kann, werden die meisten dieser Taten nicht  verfolgt und geahndet. Weil geltendes Recht hier faktisch nicht durchgesetzt wird, erscheint das  Internet als Raum, in dem die Regeln und Werte der analogen Welt nicht gelten. Auch können Klagen auf Unterlassung und Schadenersatz nicht geführt werden. Die deutschen Gerichte gehen in den Internetkonzern Meta (Facebook) betreffenden Entscheidungen sogar so weit zu prüfen, ob Internetseiten, die Dritten die Möglichkeit geben, sich dort zu äußern, verlangen können, dass die Nutzer ihren Klarnamen angeben. Unterschieden wird dabei zwischen dem Verbot, ein Pseudonym zu nutzen und dem Verbot anonym zu agieren. Also ein Pseudonym ist möglich, aber bei der Anmeldung zu dem Dienst musste der Klarnamen angeben werden. </span></p>
<h2>Diskussion über Klarnamenspflicht</h2>
<p>Unter dem Stichwort &#8222;Im Dunkeln lässt gut munkeln&#8220; wird eine Klarnamenspflicht gefordert, weil die Anonymität die &#8222;Drecksschleuder&#8220; Internet befördere; die überwiegende Mehrzahl meint offenbar, dass dies hinzunehmen sei, weil auch in der analogen Welt nicht jeder mit einem Namensschild durch die Welt läuft.</p>
<h2>Meinungsfreiheit des Art. 5 des Grundgesetzes schützt die Anonymität</h2>
<p>In der juristischen Diskussion wird angeführt, dass die Meinungsfreiheit auch die Möglichkeit schützt, sich &#8222;Fritzeflink&#8220; zu nennen, wenn man es denn so möchte. Das ergäbe sich aus dem Grundsatz des <span style="font-weight: 400;">Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (ich bestimme mit, was andere über mich wissen sollen).</span></p>
<h2>Die Datenschutzgrundverordnung verbietet Klarnamen?</h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Seit Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung &#8211; ein riesiges Gesetzeswerkes der Europäischen Union. </span><span style="font-weight: 400;">Durch die Anwendung der  Datenschutz-Grundverordnung gilt wegen des Prinzips der Datensparsamkeit,  dass Pseudonymisierungsverbote durch Telediensteanbieter (wie Facebook) unzulässig sind. Inzwischen gilt, dass das Recht von Diensteanbietern verlangen kann, dass bei der eigentlichen Anmeldung der Klarname genannt werden muss. Anschließend dürfen die Teilnehmer sich dann auf den jeweiligen Plattformen mit Pseudonymen . </span></p>
<h2>Fazit: Klagen sind weiterhin nur möglich, wenn Name und Adresse des Beklagten vorliegen</h2>
<p>Die formellen Anforderungen an eine Klageschrift, die sich aus der ZPO ergeben und von der Rechtssprechung konkretisiert wurden, verlangen weiterhin die genaue Bezeichnung der Parteien. Ist der Name und die Adresse einer Person nicht bekannt, kann diese nicht verklagt werden. Entstehen Ansprüche aus einem vom Beklagten im Internet an den Tag gelegten Verhalten liegen diese Daten in den allermeisten Fällen nicht vor.</p>
<p>V.i.S.d.P.:</p>
<p>Valentin Markus Schulte<br />
Volkswirt, Stud. Iur</p>
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<p>Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Schulte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite <a href="http://www.dr-schulte.de/" target="_blank" rel="noopener">www.dr-schulte.de</a>.</p>
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